+226. Bei Gruppen sollten die zuständigen Behörden auf das Konzentrationsrisiko achten, das sich aus …
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226. Bei Gruppen sollten die zuständigen Behörden auf das Konzentrationsrisiko achten, das sich aus …
Bei Gruppen sollten die zuständigen Behörden auf das Konzentrationsrisiko achten, das sich aus der Konsolidierung ergeben kann und das auf der Ebene eines einzelnen Unternehmens unter Umständen nicht ersichtlich ist. Gegenparteiausfallrisiko
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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