+230. Die zuständigen Behörden sollten ihr Augenmerk insbesondere auf Vermögenswerte richten, deren …

230. Die zuständigen Behörden sollten ihr Augenmerk insbesondere auf Vermögenswerte richten, deren …

Die zuständigen Behörden sollten ihr Augenmerk insbesondere auf Vermögenswerte richten, deren Wert anhand von Modellen und Näherungswerten geschätzt und nicht anhand direkt aus dem Markt abgeleiteter Daten bestimmt wurde.

75 Kreditrisiko (Ausfall von Kunden oder Gegenparteien)

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/