+232. Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die …
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232. Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die …
Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die entsprechenden Daten verfügbar sind: - a. Art des Kreditrisikos in der Wertpapierfirma unter Berücksichtigung der Arten von Gegenparteien und Risikopositionen;
- b. außerbilanzielle Risikopositionen, insbesondere gewährte oder entgegengenommene Garantien;
- c. Wertminderungsrisiko.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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