+232. Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die …

232. Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die …

Die zuständigen Behörden sollten folgende Quellen inhärenter Risiken beurteilen, sofern die entsprechenden Daten verfügbar sind:

  • a. Art des Kreditrisikos in der Wertpapierfirma unter Berücksichtigung der Arten von Gegenparteien und Risikopositionen;
  • b. außerbilanzielle Risikopositionen, insbesondere gewährte oder entgegengenommene Garantien;
  • c. Wertminderungsrisiko.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/