+233. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung …
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233. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung …
Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung von Vermögenswerten außerhalb des Handelsbuchs beurteilen, das nicht von K-Faktoren wie dem K-TCD erfasst wird. Dieses Risiko kann sich aus Neubewertungen ergeben, wenn beispielsweise die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls einer Gegenpartei erheblich steigt oder der Wert eines Tochterunternehmens seit dem Erwerb abgenommen hat.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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