+233. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung …

233. Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung …

Die zuständigen Behörden sollten das Ausmaß des Risikos einer Wertminderung oder Abschreibung von Vermögenswerten außerhalb des Handelsbuchs beurteilen, das nicht von K-Faktoren wie dem K-TCD erfasst wird. Dieses Risiko kann sich aus Neubewertungen ergeben, wenn beispielsweise die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls einer Gegenpartei erheblich steigt oder der Wert eines Tochterunternehmens seit dem Erwerb abgenommen hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/