+261. Auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Kriterien sollten die zuständigen Behörden …

261. Auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Kriterien sollten die zuständigen Behörden …

Auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Kriterien sollten die zuständigen Behörden das Systemrisiko beurteilen, das von der Wertpapierfirma ausgeht. Auf der Grundlage dieser Bewertung sollten die zuständigen Behörden feststellen, ob der Ausfall der Wertpapierfirma zu größeren Störungen auf den Finanzmärkten führen könnte, auf denen sie tätig ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/