+274. Der Gesamtbetrag der zusätzlichen Eigenmittelanforderung sollte der Summe etwaiger von den …
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274. Der Gesamtbetrag der zusätzlichen Eigenmittelanforderung sollte der Summe etwaiger von den …
Der Gesamtbetrag der zusätzlichen Eigenmittelanforderung sollte der Summe etwaiger von den zuständigen Behörden festgelegten zusätzlichen Eigenmitteln entsprechen, die alle in der vorstehenden Randnummer aufgeführten Gegebenheiten abdecken. 7.2.1 Festlegung zusätzlicher Eigenmittel zur Deckung von Risiken oder Risikokomponenten, die von den Eigenmittelanforderungen in Teil 3 oder Teil 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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