+275. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung …

275. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung …

Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung so festzulegen, dass Risiken oder Risikokomponenten abgedeckt werden, die von den Eigenmittelanforderungen in Teil 3 und Teil 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt und in der gemäß Artikel 40 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2019/2034 erlassenen delegierten Verordnung präzisiert sind, und dabei die Risikobewertung nach Titel 6 zu berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/