+275. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung …
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275. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung …
Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Höhe der zusätzlichen Eigenmittelanforderung so festzulegen, dass Risiken oder Risikokomponenten abgedeckt werden, die von den Eigenmittelanforderungen in Teil 3 und Teil 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 nicht oder nicht ausreichend abgedeckt und in der gemäß Artikel 40 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2019/2034 erlassenen delegierten Verordnung präzisiert sind, und dabei die Risikobewertung nach Titel 6 zu berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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