+286. Wenn die zuständigen Behörden aufsichtliche Benchmarks zur Bestimmung der zusätzlichen …
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286. Wenn die zuständigen Behörden aufsichtliche Benchmarks zur Bestimmung der zusätzlichen …
Wenn die zuständigen Behörden aufsichtliche Benchmarks zur Bestimmung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung heranziehen, sollten sie im Rahmen des Dialogs mit der Wertpapierfirma dieser die Gründe hinter den Benchmarks und die den Benchmarks zugrunde liegenden allgemeinen Prinzipien erläutern. Weitere maßgebliche Eingangsdaten
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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