+290. Wenn die zuständigen Behörden weitere relevante Eingangsdaten zur Bestimmung der zusätzlichen …

290. Wenn die zuständigen Behörden weitere relevante Eingangsdaten zur Bestimmung der zusätzlichen …

Wenn die zuständigen Behörden weitere relevante Eingangsdaten zur Bestimmung der zusätzlichen Eigenmittelanforderung heranziehen, sollten sie im Rahmen des aufsichtlichen Dialogs mit der Wertpapierfirma dieser die Gründe für die Verwendung dieser Eingangsdaten und die diesen Daten zugrunde liegenden allgemeinen Prinzipien erläutern.

7.2.2 Bestimmung der Eigenmittel oder andere Maßnahmen zur Behebung von Mängeln bei den für aufsichtsrechtliche Zwecke verwendeten Modellen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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