+300. Bei der Berücksichtigung ungünstiger Konjunkturschwankungen sollten die zuständigen Behörden …
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300. Bei der Berücksichtigung ungünstiger Konjunkturschwankungen sollten die zuständigen Behörden …
Bei der Berücksichtigung ungünstiger Konjunkturschwankungen sollten die zuständigen Behörden unter Berücksichtigung des Geschäftszyklus der Wertpapierfirma bewerten, wie sich die Risiken oder Risikokomponenten, die Wertpapierfirmen für Dritte 94 darstellen oder denen sie ausgesetzt sind, über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg entwickeln können. Der Detaillierungsgrad dieser Bewertung sollte je nach Komplexität des Geschäftsmodells und Risikoprofil der Wertpapierfirma unterschiedlich ausfallen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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