+305. Die zuständigen Behörden sollten die P2G auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung von …
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305. Die zuständigen Behörden sollten die P2G auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung von …
Die zuständigen Behörden sollten die P2G auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung von Konjunkturschwankungen in Einklang mit Absatz 301 bestimmen und festlegen. Diese Analysen sollten die Strategie und das Geschäftsmodell der Wertpapierfirma sowie das Umfeld, in dem sie tätig ist, als Grundlage für die Ermittlung von Anfälligkeiten und Schadensrisiken auf Ebene der Wertpapierfirma berücksichtigen. Sie sollten zudem relevante wirtschaftliche Schwankungen berücksichtigen, die systemweit 95 auftreten können, wenn die Erbringung von Finanzdienstleistungen infolge einer weitreichenden Störung des Finanzsystems in breitem Umfang beeinträchtigt wird. Berücksichtigt werden sollte auch die Möglichkeit einer Volatilität der Wertpapierpreise, die weit verbreitet ist oder spezifisch das Geschäftsmodell der Wertpapierfirma trifft, weil ein spezifischer Schock für Art und Laufzeit der Finanzinstrumente eintritt, mit denen sie handelt. All diese Faktoren sollten für einen zukunftsorientierten Zeithorizont berücksichtigt werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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