+307. Die zuständigen Behörden sollten die P2G im Allgemeinen nicht für die Berücksichtigung von …
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307. Die zuständigen Behörden sollten die P2G im Allgemeinen nicht für die Berücksichtigung von …
Die zuständigen Behörden sollten die P2G im Allgemeinen nicht für die Berücksichtigung von Risikoaspekten verwenden, die von der zusätzlichen Eigenmittelanforderung gemäß Abschnitt 7.2 dieser Leitlinien abgedeckt werden sollten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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