+308. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der festgesetzte Umfang der P2G geeignet …
|
308. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der festgesetzte Umfang der P2G geeignet …
Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der festgesetzte Umfang der P2G geeignet ist, die erwarteten maximalen Schwankungen des harten Kernkapitals der Wertpapierfirma abzudecken, und dass die geltenden Eigenmittelanforderungen eingehalten werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|