+308. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der festgesetzte Umfang der P2G geeignet …

308. Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der festgesetzte Umfang der P2G geeignet …

Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass der festgesetzte Umfang der P2G geeignet ist, die erwarteten maximalen Schwankungen des harten Kernkapitals der Wertpapierfirma abzudecken, und dass die geltenden Eigenmittelanforderungen eingehalten werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/