+311. Die von den zuständigen Behörden festgesetzten P2G ergänzen die höchste Komponente der …

311. Die von den zuständigen Behörden festgesetzten P2G ergänzen die höchste Komponente der …

Die von den zuständigen Behörden festgesetzten P2G ergänzen die höchste Komponente der Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2033 und die zusätzliche Eigenmittelanforderung nach Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034.

7.4.2 Mitteilung und Zusammensetzung der P2G

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/