+311. Die von den zuständigen Behörden festgesetzten P2G ergänzen die höchste Komponente der …
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311. Die von den zuständigen Behörden festgesetzten P2G ergänzen die höchste Komponente der …
Die von den zuständigen Behörden festgesetzten P2G ergänzen die höchste Komponente der Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2033 und die zusätzliche Eigenmittelanforderung nach Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2019/2034. 7.4.2 Mitteilung und Zusammensetzung der P2G
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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