+319. Bei der Bewertung der Kapitalpläne sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls nach einem …
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319. Bei der Bewertung der Kapitalpläne sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls nach einem …
Bei der Bewertung der Kapitalpläne sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls nach einem effektiven Dialog mit der Wertpapierfirma diese auffordern, diese Pläne in einem angemessenen Rahmen zu ändern, einschließlich der vorgeschlagenen Managementmaßnahmen, oder die Wertpapierfirma auffordern, weitere 98 Minderungsmaßnahmen zu ergreifen, die angesichts der Szenarien und der aktuellen makroökonomischen Bedingungen relevant werden würden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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