+319. Bei der Bewertung der Kapitalpläne sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls nach einem …

319. Bei der Bewertung der Kapitalpläne sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls nach einem …

Bei der Bewertung der Kapitalpläne sollten die zuständigen Behörden gegebenenfalls nach einem effektiven Dialog mit der Wertpapierfirma diese auffordern, diese Pläne in einem angemessenen Rahmen zu ändern, einschließlich der vorgeschlagenen Managementmaßnahmen, oder die Wertpapierfirma auffordern, weitere

98 Minderungsmaßnahmen zu ergreifen, die angesichts der Szenarien und der aktuellen makroökonomischen Bedingungen relevant werden würden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/