+321. Die zuständigen Behörden sollten, sofern relevant, die Anwendung der zusätzlichen, in Titel 10 …
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321. Die zuständigen Behörden sollten, sofern relevant, die Anwendung der zusätzlichen, in Titel 10 …
Die zuständigen Behörden sollten, sofern relevant, die Anwendung der zusätzlichen, in Titel 10 beschriebenen aufsichtlichen Maßnahmen erwägen, um sicherzustellen, dass die Wertpapierfirma unter ungünstigen Bedingungen angemessen kapitalisiert ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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