+326. Wertpapierfirmen, die für eigene Rechnung handeln, sollten gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe …

326. Wertpapierfirmen, die für eigene Rechnung handeln, sollten gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe …

Wertpapierfirmen, die für eigene Rechnung handeln, sollten gemäß Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie (EU) 2019/2034 Liquiditätsbewertungen, auch nur für den Zeitraum eines Geschäftstags, durchführen. Die zuständigen Behörden sollten daher Wertpapierfirmen, die Market-Making-Tätigkeiten im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe k der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 ausüben, umfassend beurteilen und bewerten, ob diese Wertpapierfirmen die für sie relevanten Komponenten abdecken, z. B. die Bewertung des Innertagesliquiditätsrisikos und der Angemessenheit der verfügbaren Liquidität.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/