+332. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, in welcher Höhe liquide Aktiva vorhanden sein …

332. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, in welcher Höhe liquide Aktiva vorhanden sein …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, in welcher Höhe liquide Aktiva vorhanden sein müssen, um sicherzustellen, dass die Wertpapierfirma unter normalen und unter ernsten, aber plausiblen Belastungen über ausreichend liquide Mittel verfügt, um wesentliche Risikoquellen für die Wertpapierfirma, einschließlich Kundenrisiken, Marktrisiken und Firmenrisiken, abzudecken und eigenen, marktweiten und kombinierten Schocks Rechnung zu tragen.

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1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/