+334. Bei Wertpapierfirmen, die Geschäfte für eigene Rechnung tätigen, sollten die zuständigen …
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334. Bei Wertpapierfirmen, die Geschäfte für eigene Rechnung tätigen, sollten die zuständigen …
Bei Wertpapierfirmen, die Geschäfte für eigene Rechnung tätigen, sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob sie über hochwertige liquide Aktiva und andere Liquiditätszuflüsse in ausreichender Höhe verfügen, um Liquiditätsabflüsse, einschließlich Innertageszeitraum, auf täglicher Grundlage abzudecken. Wertpapierfirmen, die Market-Making-Tätigkeiten ausüben, sollten die zuständigen Behörden umfassender bewerten. Sie sollten dabei jedoch jede Minderung des Liquiditätsrisikos durch Clearingtransaktionen über ein Clearingmitglied berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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