+340. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Liquiditätsressourcen von Wertpapierfirmen …
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340. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Liquiditätsressourcen von Wertpapierfirmen …
Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Liquiditätsressourcen von Wertpapierfirmen, die Market-Maker sind, ausreichen, um ihren Liquiditätsbedarf über verschiedene Zeithorizonte, einschließlich eines Geschäftstags, zu decken. Hierbei sollten alle folgenden Kriterien berücksichtigt werden: - a. die liquiden Aktiva, die rechtzeitig zur Verfügung stehen, um die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma unter normalen und unter ernsten, aber plausiblen Belastungen zu sichern;
- b. die gesamten liquiden Aktiva, die der Wertpapierfirma während des gesamten Zeitraums der betreffenden ernsten, aber plausiblen Belastungen zur Verfügung stehen;
105 - c. die Merkmale verschiedener ernster, aber plausibler Belastungen, z. B. Schwere und Dauer, sowie die Zeiträume, die bei der Bewertung des Liquiditätsbedarfs der Wertpapierfirma berücksichtigt werden;
- d. die Höhe der Aktiva, die innerhalb der betreffenden Zeithorizonte liquidiert werden müssten, und
- e. ob die liquiden Mittel, die tatsächlich vorgehalten werden, sowie die Qualität der liquiden Aktiva mit dem Liquiditätsrisiko der Wertpapierfirma in Einklang stehen;
- f. die Verfügbarkeit und der Umfang der von einem Clearingmitglied bereitgestellten Liquiditätsressourcen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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