+340. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Liquiditätsressourcen von Wertpapierfirmen …

340. Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Liquiditätsressourcen von Wertpapierfirmen …

Die zuständigen Behörden sollten bewerten, ob die Liquiditätsressourcen von Wertpapierfirmen, die Market-Maker sind, ausreichen, um ihren Liquiditätsbedarf über verschiedene Zeithorizonte, einschließlich eines Geschäftstags, zu decken. Hierbei sollten alle folgenden Kriterien berücksichtigt werden:

  • a. die liquiden Aktiva, die rechtzeitig zur Verfügung stehen, um die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma unter normalen und unter ernsten, aber plausiblen Belastungen zu sichern;
  • b. die gesamten liquiden Aktiva, die der Wertpapierfirma während des gesamten Zeitraums der betreffenden ernsten, aber plausiblen Belastungen zur Verfügung stehen;

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  • c. die Merkmale verschiedener ernster, aber plausibler Belastungen, z. B. Schwere und Dauer, sowie die Zeiträume, die bei der Bewertung des Liquiditätsbedarfs der Wertpapierfirma berücksichtigt werden;
  • d. die Höhe der Aktiva, die innerhalb der betreffenden Zeithorizonte liquidiert werden müssten, und
  • e. ob die liquiden Mittel, die tatsächlich vorgehalten werden, sowie die Qualität der liquiden Aktiva mit dem Liquiditätsrisiko der Wertpapierfirma in Einklang stehen;
  • f. die Verfügbarkeit und der Umfang der von einem Clearingmitglied bereitgestellten Liquiditätsressourcen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/