+9.3 Bestimmung der Notwendigkeit besonderer Liquiditätsanforderungen
---+363. Wenn die zuständigen Behörden besondere Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 42 der …
---+364. Zur Festlegung der quantitativen Anforderungen sollten die zuständigen Behörden in Einklang …

9.3 Bestimmung der Notwendigkeit besonderer Liquiditätsanforderungen

9.3 Bestimmung der Notwendigkeit besonderer Liquiditätsanforderungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
363. Wenn die zuständigen Behörden besondere Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 42 der …

Wenn die zuständigen Behörden besondere Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 42 der Richtlinie (EU) 2019/2034 festlegen, sollten sie über die Anwendung quantitativer Anforderungen gemäß diesem Titel oder über die Anwendung qualitativer Anforderungen gemäß Titel 10 dieser Leitlinien entscheiden.

364. Zur Festlegung der quantitativen Anforderungen sollten die zuständigen Behörden in Einklang …

Zur Festlegung der quantitativen Anforderungen sollten die zuständigen Behörden in Einklang mit der gemäß Artikel 42 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2019/2034 erlassenen delegierten Verordnung liquide Aktiva in einer Höhe verlangen, mit der die festgestellten Schwachstellen behoben werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/