+372. Auf der Grundlage dieser Erwägungen sollten die zuständigen Behörden die Überlebensfähigkeit …
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372. Auf der Grundlage dieser Erwägungen sollten die zuständigen Behörden die Überlebensfähigkeit …
Auf der Grundlage dieser Erwägungen sollten die zuständigen Behörden die Überlebensfähigkeit der Wertpapierfirma bestimmen. Hierbei sollten die zuständigen Behörden aufgrund der Angemessenheit der Eigenkapital- und Liquiditätsressourcen, der 118 Governance, der Kontrollen und/oder des Geschäftsmodells oder der Geschäftsstrategie der Wertpapierfirma zur Deckung der Risiken, denen sie ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein kann, feststellen, wie weit die Wertpapierfirma von dem Punkt entfernt ist, ab dem sie nicht mehr lebensfähig ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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