+394. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des Marktrisikos …

394. Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des Marktrisikos …

Zu den Aufsichtsmaßnahmen zur Behebung von Mängeln, die während der Bewertung des Marktrisikos und der zugehörigen Risikomanagement- und Risikokontrollregelungen erkannt wurden, zählen in der Regel schwerpunktmäßig Auflagen, die von der Wertpapierfirma eine Senkung des inhärenten Risikos oder eine Verstärkung der Risikomanagement- und Risikokontrollregelungen verlangen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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