+16. Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den …

16. Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den …

Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den Liquiditätsanforderungen die bilanziellen und außerbilanziellen Posten, einschließlich zu Absicherungszwecken gehaltene Derivatpositionen im Anlagebuch, berücksichtigen, da eine Wertpapierfirma, die bedeutende Beträge dieser außerbilanziellen Posten hält, einem erheblichen Liquiditätsrisiko ausgesetzt sein könnte.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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