+4.2 Wertpapierfirmen, die für eine Freistellung in Betracht kommen
---+13. Bei der Freistellung von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung …
---+14. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob von einer Wertpapierfirma erbrachte …
---+15. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob andere von einer Wertpapierfirma erbrachte …
---+16. Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den …
---+17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …
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4.2 Wertpapierfirmen, die für eine Freistellung in Betracht kommen
4.2 Wertpapierfirmen, die für eine Freistellung in Betracht kommen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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13. Bei der Freistellung von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung …
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Bei der Freistellung von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 sollten die zuständigen Behörden nur Wertpapierfirmen berücksichtigen, die die folgende begrenzte Auswahl an Wertpapierdienstleistungen erbringen: - i) Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben, gemäß Anhang I Abschnitt A Nummer 1 der Richtlinie 2014/65/EU;
- ii) Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden gemäß Anhang I Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2014/65/EU;
- iii) Portfolio-Verwaltung gemäß Anhang I Abschnitt A Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU;
- iv) Anlageberatung gemäß Anhang I Abschnitt A Nummer 5 der Richtlinie 2014/65/EU;
- v) Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung gemäß Anhang I Abschnitt A Nummer 7 der Richtlinie 2014/65/EU.
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14. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob von einer Wertpapierfirma erbrachte …
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Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob von einer Wertpapierfirma erbrachte Nebendienstleistungen ein Liquiditätsrisiko bergen. Eine Wertpapierfirma, die Tätigkeiten wie die Gewährung von Krediten oder Darlehen an einen Anleger ausübt, ist einem höheren Liquiditätsrisiko ausgesetzt und sollte daher nicht von den Liquiditätsanforderungen ausgenommen werden.
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15. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob andere von einer Wertpapierfirma erbrachte …
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Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob andere von einer Wertpapierfirma erbrachte Dienstleistungen durch die Bereitstellung von Garantien für Kunden oder Dritte mit Liquiditätsrisiken verbunden sind, da diese gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 2019/2033 auch einer höheren Liquiditätsanforderung unterliegen. Die gleiche Prüfung sollte für eine Wertpapierfirma vorgenommen werden, die Wertpapierverleihgeschäfte betreibt, da eine Wertpapierfirma einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt wäre, weil der Darlehensnehmer möglicherweise nicht in der Lage ist, Wertpapiere rechtzeitig oder auf Anforderung an die Wertpapierfirma zurückzugeben.
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16. Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den …
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Die zuständigen Behörden sollten bei der Freistellung einer Wertpapierfirma von den Liquiditätsanforderungen die bilanziellen und außerbilanziellen Posten, einschließlich zu Absicherungszwecken gehaltene Derivatpositionen im Anlagebuch, berücksichtigen, da eine Wertpapierfirma, die bedeutende Beträge dieser außerbilanziellen Posten hält, einem erheblichen Liquiditätsrisiko ausgesetzt sein könnte.
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17. Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in …
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Die zuständigen Behörden sollten keine Freistellung gewähren, wenn eine Wertpapierfirma in erheblichem Umfang Geschäfte in Fremdwährungen tätigt und die Fähigkeit der 5 EBA Public Wertpapierfirma zum Umtausch von Währungen und ihr Zugang zu den betreffenden Devisenmärkten unter Stressbedingungen beeinträchtigt sein können.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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