+27. Die zuständigen Behörden sollten die Freistellung widerrufen, wenn sie der Auffassung sind …

27. Die zuständigen Behörden sollten die Freistellung widerrufen, wenn sie der Auffassung sind …

Die zuständigen Behörden sollten die Freistellung widerrufen, wenn sie der Auffassung sind, dass die Wertpapierfirma die in diesen Leitlinien festgelegten Freistellungskriterien nicht mehr erfüllt, oder wenn die zuständige Behörde es zu einem beliebigen Zeitpunkt für erforderlich hält, dass die Wertpapierfirma, die bereits eine Freistellung erhalten hat, die Liquiditätsanforderungen aufgrund eines potenziellen künftigen Liquiditätsbedarfs erfüllt. Die zuständigen Behörden sollten die Wertpapierfirma unverzüglich von der Entscheidung, die Freistellung zu widerrufen, in Kenntnis setzen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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