+9. Diese Leitlinien richten sich an die Abwicklungsbehörden gemäß der Definition in Artikel 4 …

9. Diese Leitlinien richten sich an die Abwicklungsbehörden gemäß der Definition in Artikel 4 …

Diese Leitlinien richten sich an die Abwicklungsbehörden gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 2 Ziffer v der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 („Abwicklungsbehörden“) sowie an Finanzinstitute, die Unternehmen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/59/EU nach der Definition in Artikel 4 Nummer 1 der Verordnung Nr. 1093/2010 („Institute“) sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/