+20. Die Institute sollten zudem die Fähigkeit des Marktes zur Aufnahme des Übertragungsumfangs …
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20. Die Institute sollten zudem die Fähigkeit des Marktes zur Aufnahme des Übertragungsumfangs …
Die Institute sollten zudem die Fähigkeit des Marktes zur Aufnahme des Übertragungsumfangs analysieren, wobei das Vorhandensein von Drittinvestoren mit ausreichenden Mitteln, im Fall von Kreditinstituten mit Überschusskapital und/oder ausreichendem Marktzugang, früherer Integrationserfahrung und Eignung hinsichtlich Wettbewerbsaspekten und strategischer Überlegungen bewertet wird. Die Institute sollten anschließend das Ergebnis dieser Analyse den Abwicklungsbehörden mitteilen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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