+25. Die Institute sollten das Risikoprofil der übertragbaren Vermögenswerte, Rechte und …

25. Die Institute sollten das Risikoprofil der übertragbaren Vermögenswerte, Rechte und …

Die Institute sollten das Risikoprofil der übertragbaren Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten des Übertragungsumfangs bewerten und die Abwicklungsbehörden bei ihrer Evaluierung der Kompatibilität mit der Überlebensfähigkeit des Brückeninstituts, das für die weitere Erhaltung kritischer Funktionen sorgen soll, unterstützen. Letztlich sollte das Risikoprofil (einschließlich Kreditrisiken, Marktrisiken oder operationeller Risiken) des Übertragungsumfangs nicht die Überlebensfähigkeit des Brückeninstituts gefährden, bevor es Gegenstand des Verkaufsprozesses ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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