+27. Zur weiteren Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit sollten die Institute die …
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27. Zur weiteren Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit sollten die Institute die …
Zur weiteren Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit sollten die Institute die Abwicklungsbehörden bei der Bewertung der potentiellen Verschiebungen des Übertragungsumfangs, die sich auf den Übertragungsumfang nach der Definition in den Absätzen 13.a) und 23 bis 26 dieser Leitlinien auswirken können, in Anlehnung an die in Absatz 22 dieser Leitlinien festgelegten Grundsätze unterstützen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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