+68. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden bei der Ermittlung etwaiger mit der Übertragung …
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68. Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden bei der Ermittlung etwaiger mit der Übertragung …
Die Institute sollten die Abwicklungsbehörden bei der Ermittlung etwaiger mit der Übertragung des festgelegten Übertragungsumfangs verbundener Änderungen am Gesellschaftsvertrag oder der Rechtsform unterstützen, da ein Unternehmen möglicherweise in seiner derzeitigen Rechtsform nicht an einen Erwerber mit einer anderen Rechtsform übertragbar ist oder kollidierende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag enthalten sein können. Im Abwicklungsplan sollten das Verfahren und die erforderlichen Maßnahmen für eine rechtzeitige Berücksichtigung dieser Fragen festgelegt sein. 5.2.2 Finanzielle Aspekte
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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