+84. Die Institute sollten in der Lage sein, den Abwicklungsbehörden aktuelle und korrekte …
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84. Die Institute sollten in der Lage sein, den Abwicklungsbehörden aktuelle und korrekte …
Die Institute sollten in der Lage sein, den Abwicklungsbehörden aktuelle und korrekte Informationen vorzulegen, sodass diese vor, während und nach der Abwicklung fundierte Entscheidungen treffen können. Die Institute sollten über angemessene Management-Informationssysteme und technische Infrastruktur verfügen, um die Abwicklungsstrategie im Einklang mit Artikel 11 der Richtlinie 2014/59/EU rechtzeitig umzusetzen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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