+20. Institute sollten notleidende Risikopositionen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …
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20. Institute sollten notleidende Risikopositionen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …
Institute sollten notleidende Risikopositionen6 (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive Instrumente betrachten und die zugehörigen, erwarteten Cashflows sowie deren zeitlichen Verlauf entsprechend berücksichtigen.
6 Notleidende Risikopositionen im Sinne von Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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