+20. Institute sollten notleidende Risikopositionen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …

20. Institute sollten notleidende Risikopositionen (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive …

Institute sollten notleidende Risikopositionen6 (abzüglich Rückstellungen) als zinssensitive Instrumente betrachten und die zugehörigen, erwarteten Cashflows sowie deren zeitlichen Verlauf entsprechend berücksichtigen.


6 Notleidende Risikopositionen im Sinne von Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/