+46. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen IRRBB-Strategie robuste …

46. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen IRRBB-Strategie robuste …

Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen IRRBB-Strategie robuste Risikoregelwerke, -verfahren und -systeme einführen, durch die sichergestellt wird, dass:

  • (a) Verfahren eingerichtet werden, um die Szenarien zur Messung und Beurteilung des IRRBB zu aktualisieren;
  • (b) die Messmethode und die zugehörigen Annahmen für die Messung und Beurteilung des IRRBB, einschließlich der Zuweisung von internem Kapital für IRRBB-Risiken, angemessen und verhältnismäßig sind;
  • (c) die Annahmen der verwendeten Modelle regelmäßig überprüft und bei Bedarf geändert werden;
  • (d) Standards zur Beurteilung von Positionen und zur Performance-Messung definiert sind;
  • (e) die zulässigen Sicherungsstrategien und -instrumente angemessen dokumentiert und kontrolliert werden; und
  • (f) die Verantwortlichkeiten und die Verantwortung für die Steuerung des IRRBB definiert sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/