+Risikoregelwerke und -verfahren
---+46. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen IRRBB-Strategie robuste …
---+47. Die Regelwerke sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …
---+48. Alle IRRBB-Regelwerke sollten regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, überprüft und bei Bedarf …
---+49. Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Regelwerke und Verfahren des Instituts …
---+50. Das Leitungsorgan oder seine Beauftragten sollten sicherstellen, dass die IRRBB-Analysen und …

Risikoregelwerke und -verfahren

Risikoregelwerke und -verfahren

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
46. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen IRRBB-Strategie robuste …

Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen IRRBB-Strategie robuste Risikoregelwerke, -verfahren und -systeme einführen, durch die sichergestellt wird, dass:

  • (a) Verfahren eingerichtet werden, um die Szenarien zur Messung und Beurteilung des IRRBB zu aktualisieren;
  • (b) die Messmethode und die zugehörigen Annahmen für die Messung und Beurteilung des IRRBB, einschließlich der Zuweisung von internem Kapital für IRRBB-Risiken, angemessen und verhältnismäßig sind;
  • (c) die Annahmen der verwendeten Modelle regelmäßig überprüft und bei Bedarf geändert werden;
  • (d) Standards zur Beurteilung von Positionen und zur Performance-Messung definiert sind;
  • (e) die zulässigen Sicherungsstrategien und -instrumente angemessen dokumentiert und kontrolliert werden; und
  • (f) die Verantwortlichkeiten und die Verantwortung für die Steuerung des IRRBB definiert sind.
47. Die Regelwerke sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …

Die Regelwerke sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle IRRBB-Komponenten abdecken, die für die individuellen Umstände des Instituts von Bedeutung sind. Die IRRBB-Regelwerke sollten unbeschadet des Grundsatzes der Proportionalität Folgendes umfassen:

  • (a) Eine Abgrenzung zwischen „Anlagebuch“ und „Handelsbuch“. Interne Risikotransfers zwischen dem Anlagebuch und dem Handelsbuch sollten im weiteren Kontext der Überwachung des IRRBB aus Zinsderivaten angemessen dokumentiert und überwacht werden.
  • (b) Eine genauere Definition des wirtschaftlichen Werts und seiner Übereinstimmung mit der Methode zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (z. B. basierend auf den abgezinsten künftigen Cashflows und den abgezinsten künftigen Nettozinserträgen) für interne Zwecke.
  • (c) Eine genauere Definition der Messgrößen der Nettozinserträge zuzüglich Marktwertänderungen und ihre Übereinstimmung mit dem Ansatz des Instituts zur Erstellung von Finanzplänen und Finanzprognosen für interne Zwecke.
  • (d) Angaben zu Umfang und Form der unterschiedlichen Zinsschocks für interne IRRBB-Berechnungen.
  • (e) Den Einsatz von Methoden zur bedingten oder unbedingten Cashflow-Modellierung.
  • (f) Den Umgang mit „Pipeline-Transaktionen“7 (einschließlich der zugehörigen Sicherungsgeschäfte).
  • (g) Die Aggregation von Zinsrisiken in mehreren Währungen.
  • (h) Die Messung und Steuerung des Basisrisikos aus unterschiedlichen Zinsindizes.
  • (i) Angaben dazu, ob unverzinsliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Anlagebuchs (inklusive Kapital und Rücklagen) in die Berechnungen zur Messung des IRRBB für den ICAAP einbezogen werden.
  • (j) Den verhaltensabhängigen Umgang von Giro- und Sparkonten (d. h. die angenommene Laufzeit für Verbindlichkeiten mit kurzer Vertragslaufzeit jedoch langer verhaltensabhängiger Laufzeit);
  • (k) Die Messung des IRRBB aus verhaltensabhängigen und automatischen Optionen bei Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, einschließlich Konvexitätseffekten und nicht-linearer Auszahlungsprofile.
  • (l) Angaben zum Grad der Granularität der Berechnungen (z. B. Nutzung von Laufzeitbändern).
  • (m) Eine interne Definition der Margen und angemessene Methoden für den internen Umgang mit Margen.

7 Pipeline-Risikopositionen (z. B. wenn der Kunde bei einem Kreditvertrag entscheiden kann, ob er das Kreditlimit ausschöpfen möchte oder nicht) bieten dem Kunden faktisch eine Option, die höchstwahrscheinlich dann ausgeübt wird, wenn die Marktbedingungen für das Institut am ungünstigsten sind (negative Konvexität). Das Management von Pipeline-Risikopositionen stützt sich auf präzise Daten zu eingegangenen Kreditanträgen und die Modellierung der erwarteten Inanspruchnahmen.

48. Alle IRRBB-Regelwerke sollten regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, überprüft und bei Bedarf …

Alle IRRBB-Regelwerke sollten regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

49. Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Regelwerke und Verfahren des Instituts …

Um die dauerhafte Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Regelwerke und Verfahren des Instituts für das IRRBB-Management sicherzustellen, sollten diese vom Leitungsorgan oder von seinen Beauftragten unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regelmäßigen Berichte überprüft werden.

50. Das Leitungsorgan oder seine Beauftragten sollten sicherstellen, dass die IRRBB-Analysen und …

Das Leitungsorgan oder seine Beauftragten sollten sicherstellen, dass die IRRBB-Analysen und das IRRBB-Risikomanagement im Einklang mit der Art und dem Umfang der Tätigkeiten des Instituts von einer ausreichenden Zahl an kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern mit entsprechenden Fachkenntnissen übernommen werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/