+57. Die IT-Systeme sollten einer angemessenen organisatorischen Kontrolle unterworfen sein, um die …
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57. Die IT-Systeme sollten einer angemessenen organisatorischen Kontrolle unterworfen sein, um die …
Die IT-Systeme sollten einer angemessenen organisatorischen Kontrolle unterworfen sein, um die Integrität der von IRRBB-Computersystemen und -anwendungen genutzten Daten sicherzustellen und Änderungen an der Codierung dieser Anwendungen zu überwachen, sodass insbesondere Folgendes sichergestellt werden kann: - (a) die Verlässlichkeit der Eingabedaten und die Integrität der Verarbeitungssysteme für IRRBB-Modelle;
- (b) dass die Wahrscheinlichkeit von im IT-System auftretenden Fehlern, einschließlich während der Datenverarbeitung und -aggregation, minimiert wird; und
- (c) die Ergreifung geeigneter Maßnahmen im Fall einer Marktstörung oder eines Preissturzes.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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