+71. Der Validierungsrahmen sollte die folgenden fünf Kernelemente umfassen: (a) Beurteilung der …
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71. Der Validierungsrahmen sollte die folgenden fünf Kernelemente umfassen: (a) Beurteilung der …
Der Validierungsrahmen sollte die folgenden fünf Kernelemente umfassen: - (a) Beurteilung der konzeptionellen und methodischen Robustheit, einschließlich Entwicklungsnachweisen;
- (b) laufende Modellüberwachung, einschließlich Prozessverifizierung und Benchmarking;
- (c) Ergebnisanalyse, einschließlich des Rückvergleichs zentraler interner Parameter (z. B. Stabilität der Einlagen, Häufigkeit vorzeitiger Kreditrückzahlungen, vorzeitige Kündigung von Einlagen, Preisgestaltung von Instrumenten);
- (d) eingehende Beurteilung der in interne Modelle einfließenden Expertenmeinungen und -urteile; und
- (e) Validierung der Diversifikationsannahmen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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