+71. Der Validierungsrahmen sollte die folgenden fünf Kernelemente umfassen: (a) Beurteilung der …

71. Der Validierungsrahmen sollte die folgenden fünf Kernelemente umfassen: (a) Beurteilung der …

Der Validierungsrahmen sollte die folgenden fünf Kernelemente umfassen:

  • (a) Beurteilung der konzeptionellen und methodischen Robustheit, einschließlich Entwicklungsnachweisen;
  • (b) laufende Modellüberwachung, einschließlich Prozessverifizierung und Benchmarking;
  • (c) Ergebnisanalyse, einschließlich des Rückvergleichs zentraler interner Parameter (z. B. Stabilität der Einlagen, Häufigkeit vorzeitiger Kreditrückzahlungen, vorzeitige Kündigung von Einlagen, Preisgestaltung von Instrumenten);
  • (d) eingehende Beurteilung der in interne Modelle einfließenden Expertenmeinungen und -urteile; und
  • (e) Validierung der Diversifikationsannahmen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/