+125. Unbeschadet des Absatzes 12 sollen Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne von …

125. Unbeschadet des Absatzes 12 sollen Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne von …

Unbeschadet des Absatzes 12 sollen Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne von Artikel 94 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 einbezogen werden, es sei denn, ihr Kreditspreadrisiko wird in einer anderen Risikomessgröße erfasst. 4.5.2 CSRBB-Governance und -Strategie

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/