+125. Unbeschadet des Absatzes 12 sollen Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne von …
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125. Unbeschadet des Absatzes 12 sollen Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne von …
Unbeschadet des Absatzes 12 sollen Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang im Sinne von Artikel 94 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 einbezogen werden, es sei denn, ihr Kreditspreadrisiko wird in einer anderen Risikomessgröße erfasst. 4.5.2 CSRBB-Governance und -Strategie
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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