+126. Die CSRBB-Strategie eines Instituts – einschließlich der CSRBB-Risikobereitschaft – sollte …

126. Die CSRBB-Strategie eines Instituts – einschließlich der CSRBB-Risikobereitschaft – sollte …

Die CSRBB-Strategie eines Instituts – einschließlich der CSRBB-Risikobereitschaft – sollte Teil der Gesamtstrategie (insbesondere der strategischen Ziele und der Risikoziele) sein, die das Leitungsorgan gemäß Artikel 88 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU genehmigen muss.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/