+133. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen CSRBB-Strategie robuste …

133. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen CSRBB-Strategie robuste …

Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen CSRBB-Strategie robuste Risikoregelwerke, -verfahren und -systeme einführen, durch die sichergestellt wird, dass:

  • (a) Verfahren eingerichtet werden, um die Szenarien zur Beurteilung und Überwachung des CSRBB zu aktualisieren;
  • (b) der Ansatz zur Messung und die entsprechenden Annahmen zur Beurteilung und Überwachung von CSRBB-Risiken angemessen und verhältnismäßig sind;
  • (c) die Annahmen der verwendeten Modelle regelmäßig überprüft und bei Bedarf geändert werden;
  • (d) die Standards zur Beurteilung von Positionen und zur Performance-Messung definiert sind; und
  • (e) die Kompetenzen und die Verantwortlichkeiten für die Steuerung des CSRBB definiert sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/