+133. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen CSRBB-Strategie robuste …
|
133. Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen CSRBB-Strategie robuste …
Das Leitungsorgan sollte auf der Grundlage seiner allgemeinen CSRBB-Strategie robuste Risikoregelwerke, -verfahren und -systeme einführen, durch die sichergestellt wird, dass: - (a) Verfahren eingerichtet werden, um die Szenarien zur Beurteilung und Überwachung des CSRBB zu aktualisieren;
- (b) der Ansatz zur Messung und die entsprechenden Annahmen zur Beurteilung und Überwachung von CSRBB-Risiken angemessen und verhältnismäßig sind;
- (c) die Annahmen der verwendeten Modelle regelmäßig überprüft und bei Bedarf geändert werden;
- (d) die Standards zur Beurteilung von Positionen und zur Performance-Messung definiert sind; und
- (e) die Kompetenzen und die Verantwortlichkeiten für die Steuerung des CSRBB definiert sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|