+134. Die Grundsätze sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …
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134. Die Grundsätze sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …
Die Grundsätze sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle CSRBB-Komponenten abdecken, die für die individuellen Umstände des Instituts von Bedeutung sind. Die CSRBB-Regelwerke sollten unbeschadet des Grundsatzes der Proportionalität Folgendes umfassen: - (a) eine Abgrenzung zwischen „Anlagebuch“ und „Handelsbuch“. Interne Risikotransfers zwischen dem Anlagebuch und dem Handelsbuch sollten angemessen dokumentiert und überwacht werden;
- (b) die Angaben zu Höhe beziehungsweise Form der Spreadschocks für interne CSRBB-Berechnungen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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