+134. Die Grundsätze sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …

134. Die Grundsätze sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle …

Die Grundsätze sollten hinreichend begründet, belastbar und dokumentiert sein und alle CSRBB-Komponenten abdecken, die für die individuellen Umstände des Instituts von Bedeutung sind. Die CSRBB-Regelwerke sollten unbeschadet des Grundsatzes der Proportionalität Folgendes umfassen:

  • (a) eine Abgrenzung zwischen „Anlagebuch“ und „Handelsbuch“. Interne Risikotransfers zwischen dem Anlagebuch und dem Handelsbuch sollten angemessen dokumentiert und überwacht werden;
  • (b) die Angaben zu Höhe beziehungsweise Form der Spreadschocks für interne CSRBB-Berechnungen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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