+Modell-Governance
---+151. Institute sollten gewährleisten, dass die Validierung der CSRBB-Messmethoden – die unabhängig …
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Modell-Governance
Modell-Governance
1. Übersicht
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Regulierung |
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151. Institute sollten gewährleisten, dass die Validierung der CSRBB-Messmethoden – die unabhängig …
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Institute sollten gewährleisten, dass die Validierung der CSRBB-Messmethoden – die unabhängig von ihrer Entwicklung überprüft und validiert werden sollten – und die Beurteilung des entsprechenden Modellrisikos in einen vom Leitungsorgan oder von seinen Beauftragten überprüften und genehmigten förmlichen regelbasierten Prozess eingebunden werden. Die Strategie sollte in die Governance-Prozesse für das Modellrisikomanagement integriert werden und festlegen: - (a) welche Managementaufgaben es gibt und wer für die Entwicklung, Validierung, Dokumentierung, Implementierung und Nutzung der Modelle verantwortlich ist; und
- (b) wer für die Modellüberwachung zuständig ist und welche Regeln u. a. für die Entwicklung von Verfahren für die Erstvalidierung und die laufende Validierung, die Ergebnisbewertung, die Genehmigung, die Versionskontrolle, Ausnahmen sowie Eskalations-, Änderungs- und Stilllegungsprozesse gelten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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