+159. Wenn die Verlässlichkeit und Stabilität von Diversifikationsannahmen angemessen validiert und …

159. Wenn die Verlässlichkeit und Stabilität von Diversifikationsannahmen angemessen validiert und …

Wenn die Verlässlichkeit und Stabilität von Diversifikationsannahmen angemessen validiert und dokumentiert sind, kann eine Diversifikation zwischen CSRBB und IRRBB möglich sein. Unter der gleichen Bedingung können Diversifikationsannahmen zwischen CSRBB und anderen Risiken möglich sein. Die Diversifikationsauswirkungen sollten so konservativ geschätzt werden, dass auch in konjunkturellen Abschwüngen und unter ungünstigen Marktbedingungen für die Geschäfts- und Risikostruktur des Instituts von einer ausreichenden Stabilität ausgegangen werden kann. In jedem Fall sollten Institute CSRBB und andere Risiken (einschließlich IRRBB) separat bewerten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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