+28. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten geeignete Mechanismen einrichten und aufrechterhalten …
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28. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten geeignete Mechanismen einrichten und aufrechterhalten …
Die Kredit- und Finanzinstitute sollten geeignete Mechanismen einrichten und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die gemäß Absatz 27 automatisch erfassten Informationen zuverlässig sind. Sie sollten Kontrollen durchführen, um den damit verbundenen Risiken Rechnung zu tragen, einschließlich Risiken im Zusammenhang mit der automatischen Erfassung von Daten, wie der Verschleierung des Standorts des Geräts des Kunden, gefälschte Internetprotokoll (IP)-Adressen oder Dienste wie virtuelle private Netze (VPN). 4.2.3 Identifizierung von juristischen Personen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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