+31. Bei natürlichen Personen, die im Namen einer juristischen Person handeln, sollten die Kredit- …
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31. Bei natürlichen Personen, die im Namen einer juristischen Person handeln, sollten die Kredit- …
Bei natürlichen Personen, die im Namen einer juristischen Person handeln, sollten die Kredit- und Finanzinstitute das in Abschnitt 4.2.2 beschriebene Verfahren zur Feststellung der Identität anwenden. 4.2.4 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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