+31. Bei natürlichen Personen, die im Namen einer juristischen Person handeln, sollten die Kredit- …

31. Bei natürlichen Personen, die im Namen einer juristischen Person handeln, sollten die Kredit- …

Bei natürlichen Personen, die im Namen einer juristischen Person handeln, sollten die Kredit- und Finanzinstitute das in Abschnitt 4.2.2 beschriebene Verfahren zur Feststellung der Identität anwenden.

4.2.4 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/