+32. Wenn die Kredit- und Finanzinstitute gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie (EU) …
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32. Wenn die Kredit- und Finanzinstitute gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie (EU) …
Wenn die Kredit- und Finanzinstitute gemäß Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie (EU) 2015/849 und entsprechend den Ausführungen in Abschnitt 4.38 der EBA-Leitlinien zu den Risikofaktoren den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung bewerten und gegebenenfalls Informationen über diese einholen, sollten sie für die Zwecke dieser Leitlinien die entsprechenden Maßnahmen vor dem Ende des Verfahrens zum Fern-Kundenannahmeprozess abgeschlossen haben.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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