+52. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten einen sicheren Zugangspunkt für den Beginn des …
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52. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten einen sicheren Zugangspunkt für den Beginn des …
Die Kredit- und Finanzinstitute sollten einen sicheren Zugangspunkt für den Beginn des Verfahrens zum Fern-Kundenannahmeprozess bereitstellen, der auf qualifizierten Zertifikaten für elektronische Siegel nach Artikel 3 Absatz 30 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 oder für die Website-Authentifizierung nach Artikel 3 Absatz 39 der genannten Verordnung basiert. Zudem sollte der Kunde über die anwendbaren Sicherheitsmaßnahmen informiert werden, die ergriffen werden sollten, um eine sichere Nutzung des Systems zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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