+52. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten einen sicheren Zugangspunkt für den Beginn des …

52. Die Kredit- und Finanzinstitute sollten einen sicheren Zugangspunkt für den Beginn des …

Die Kredit- und Finanzinstitute sollten einen sicheren Zugangspunkt für den Beginn des Verfahrens zum Fern-Kundenannahmeprozess bereitstellen, der auf qualifizierten Zertifikaten für elektronische Siegel nach Artikel 3 Absatz 30 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 oder für die Website-Authentifizierung nach Artikel 3 Absatz 39 der genannten Verordnung basiert. Zudem sollte der Kunde über die anwendbaren Sicherheitsmaßnahmen informiert werden, die ergriffen werden sollten, um eine sichere Nutzung des Systems zu gewährleisten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/