+Begriffsbestimmungen
---+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/59/EU und in den EBA-Leitli-nien …

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/59/EU und in den EBA-Leitli-nien …

Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/59/EU und in den EBA-Leitli-nien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für Institute und Abwicklungsbehörden gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU („EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit“)3 verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung.

ImplementierungsmechanismusOperative Schritte, die für die Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten oder die Anwendung des Bail-in-Instruments erforderlich sind. Ein Finanzinstrument, das ausgegeben wird, um als ersten Schritt im Bail-in-Prozess eine Umwandlung von Kapitalinstrumenten und bail-in-fähigen Verbindlichkeiten in dieses Instrument zu
Vorläufiges Instrumentermöglichen, und das nach der endgültigen Bewertung in ein endgültiges Instrument, höchstwahrscheinlich ein Eigenkapitalinstrument, umgewandelt/umgetauscht werden soll.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/