+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/59/EU und in den EBA-Leitli-nien …
|
8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/59/EU und in den EBA-Leitli-nien …
Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/59/EU und in den EBA-Leitli-nien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für Institute und Abwicklungsbehörden gemäß den Artikeln 15 und 16 der Richtlinie 2014/59/EU („EBA-Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit“)3 verwendeten und definierten Begriffe in diesen Leitlinien dieselbe Bedeutung. | Implementierungsmechanismus | Operative Schritte, die für die Herabschreibung und Umwandlung von relevanten Kapitalinstrumenten oder die Anwendung des Bail-in-Instruments erforderlich sind. Ein Finanzinstrument, das ausgegeben wird, um als ersten Schritt im Bail-in-Prozess eine Umwandlung von Kapitalinstrumenten und bail-in-fähigen Verbindlichkeiten in dieses Instrument zu | | Vorläufiges Instrument | ermöglichen, und das nach der endgültigen Bewertung in ein endgültiges Instrument, höchstwahrscheinlich ein Eigenkapitalinstrument, umgewandelt/umgetauscht werden soll. |
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|