+7. Die zuständigen Behörden sollten in Zusammenarbeit mit den benannten Behörden dafür Sorge …

7. Die zuständigen Behörden sollten in Zusammenarbeit mit den benannten Behörden dafür Sorge …

Die zuständigen Behörden sollten in Zusammenarbeit mit den benannten Behörden dafür Sorge tragen, dass die vorliegenden Leitlinien von Einlagensicherungssystemen bei der Entwick-lung von Methoden für die Berechnung der risikobasierten Beiträge ihrer Mitgliedsinstitute an-gewendet werden sowie bei der Genehmigung dieser Methoden für die Berechnung gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Einlagensicherungsrichtlinie zugrunde gelegt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/